Alexander (18), Robert-Bosch-Schule Stuttgart:
„Alles wirkt verschwommen und ich habe einen Tunnelblick. Sicher fahren ist da nicht mehr möglich.“

Sebastian (21) und Dennis (19), TGB Dillingen:
„Mit 0,8 Promille das Gleichgewicht zu halten, ist fast unmöglich!“

Nina (22), „DDAD Academy“-Team:
„Wusstet ihr, dass Alkohol Eure Reaktionsfähigkeit einschränkt? Bei 0,8 Promille verlangsamt sich Eure Reaktionszeit um fast
50 Prozent!“

Alkohol am Steuer: 
 Das sind die Fakten

Die gute Nachricht zuerst: Die Anzahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle sinkt seit 1991 kontinuierlich. Junge Fahrer und Fahranfänger sind jedoch noch immer überproportional häufig an Alkoholunfällen beteiligt. Mangelnde Fahrpraxis, Selbstüberschätzung und ein geringes Wissen über die körperlichen Auswirkungen von Alkohol verschärfen deren Risiko. Sie fahren manchmal zu schnell in Kurven oder können Bremswege in Extremsituationen und Überholvorgängen nicht richtig einschätzen. Kommt dann noch Alkohol ins Spiel, potenziert sich die Gefahr. Auf dem Heimweg vom Club oder der Party passiert es dann viel zu häufig:

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Alkoholunfälle mit Personenschaden gab es im Jahr 2021 in Deutschland.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Zeitreihen, 2021
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der Beteiligten an Alkoholunfällen mit Personenschaden waren zwischen 18 und 25 Jahre alt.

Quelle: Statistisches Bundesamt, „Verkehrsunfälle 2021“, Fachserie 8, Reihe 7
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der Beteiligten dieser Altersgruppe waren Männer.

Quelle: Statistisches Bundesamt, „Verkehrsunfälle 2021“, Fachserie 8, Reihe 7
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aller Alkoholunfälle mit Personenschaden passierte an Samstagen und Sonntagen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, „Verkehrsunfälle 2021“, Fachserie 8, Reihe 7

18:00-02:00 Uhr

In dieser Zeit passierten 56,3% aller Alkoholunfälle mit Personenschaden.

Quelle: Statistisches Bundesamt, „Verkehrsunfälle 2021“, Fachserie 8, Reihe 7

Tunnelblick, verlängerte Reaktionszeit
und Selbstüberschätzung

Das sind nur einige der Wirkungen, die Alkohol auf Deinen Körper hat. Schon ab 0,2 Promille verschlechtert sich Deine Sehfähigkeit, Deine Reaktionszeiten verlängern sich und Deine allgemeine Körperbeherrschung nimmt ab. Gerade im Straßenverkehr ist es aber wichtig, dass alle Deine Sinne voll funktionieren und Du jederzeit auf plötzlich auftretende Hindernisse reagieren kannst.

Deine Sehleistung verschlechtert sich

Vor allem im Dunkeln. Dein Blickfeld ist eingeengt und Du hast Probleme damit, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Taucht jetzt ein Hindernis auf – zum Beispiel ein Fußgänger, der die Straße überqueren will – wirst Du es zu spät sehen.

Deine Reaktionszeit verlängert sich

Und damit auch Dein Bremsweg. Schon ab 0,2 Promille werden Deine Reaktionen langsamer und unsicherer. Ab 0,8 Promille brauchst Du bereits doppelt so lange, um auf auftretende Hindernisse zu reagieren.

Deine Körperbeherrschung nimmt ab

Dein Gleichgewicht und Deine Bewegungskoordination sind gestört und Du beginnst, vermehrte Fahrfehler zu machen. Es fällt Dir schwerer, das Auto sicher zu lenken und Du bremst ruckartig oder zu stark.

Deine Risikobereitschaft steigt

Alkohol wirkt enthemmend. Deine Kritik- und Urteilsfähigkeit lassen nach. In Kombination mit steigender Selbstüberschätzung wächst der Mut zu einer riskanten Fahrweise. Kommt dann noch mangelnde Fahrpraxis dazu, wird es sehr gefährlich!

Starker Kaffee macht schneller nüchtern?
Als Radfahrer total betrunken auf der Straße?

Gerüchte um Alkohol gibt es viele, und sie halten sich hartnäckig. Wir haben für Dich die gängigsten Mythen rund um Alkohol einmal genauer unter die Lupe genommen. Es stimmt zum Beispiel nicht, dass ...

... ein oder zwei Drinks kein Problem sind: Du kannst nie genau wissen, wie viele alkoholische Getränke Du trinken und danach noch sicher Auto fahren kannst. Auch Dein Gewicht, Dein Alter oder zum Beispiel Deine körperliche Fitness wirken sich auf Deinen Promillewert im Blut aus. Versuche deshalb nie, Dich an Promillegrenzen "heranzutrinken".

... Du Alkohol durch Kaffee, Sport oder Schlaf schneller abbauen kannst: Nüchtern wirst Du nur, wenn Du lange genug keinen Alkohol getrunken hast. Jede Stunde baut Dein Körper gerade mal etwa 0,1-0,15 Promille ab. Für ein kleines Glas Bier (0,3l) braucht ein Mann von 80 kg deshalb zum Beispiel etwa eineinhalb Stunden, bis er wieder nüchtern ist. Vorsicht deshalb bei Restalkohol am Morgen!

... Du nach Pizza, Burger & Co. weniger betrunken wirst: Zwar wird durch das fettige Essen der Alkohol nicht so schnell ins Blut aufgenommen. Aber auch wenn Du Dich noch nüchterner fühlst, die Alkoholmenge im Körper bleibt gleich!

... Du als Fahrradfahrer völlig betrunken im Straßenverkehr unterwegs sein darfst: Wer sich als Radfahrer auffällig im Straßenverkehr verhält, muss schon ab 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen.

Macht vorher aus, wer nüchtern bleibt!

Wir haben für Dich und Deine Freunde ein paar hilfreiche Tipps zusammen gestellt, mit denen Ihr einen tollen Abend habt, und trotzdem sicher nach Hause kommt:

Wer fährt, bleibt nüchtern!


  • Mach vor der Party mit Deinen Freunden aus, wer der Fahrer ist und keinen Alkohol trinkt.

  • Stell sicher, dass der Fahrer Spaß hat und sich nicht ausgegrenzt fühlt, nur weil er nüchtern bleibt.

  • Lass Dein Auto stehen, wenn Du doch etwas getrunken hast und steige auf Bus oder Taxi um, lass Dich abholen oder übernachte am Partyort.


Betrunkene Beifahrer können gefährlich sein


  • Auch betrunkene Beifahrer können einen Unfall verursachen.

  • Sie können Dir zum Beispiel ins Lenkrad greifen oder Dich ablenken.

  • Nimm betrunkene Beifahrer deshalb besser immer auf dem Rücksitz mit! Grundsätzlich kannst Du auch ablehnen, eine deutlich alkoholisierte Person mitzunehmen.


Partyabend mit Deinen Freunden


  • Koma-Saufen ist uncool!

  • Auch mit ein bis zwei Drinks kannst Du einen lustigen Abend haben. 

  • Komatrinken kann schnell peinlich werden und ist eine Gefahr für Deine Gesundheit!

  • Pass auf Deine Freunde auf und sprich sie an, wenn Du das Gefühl hast, dass sie zu viel getrunken haben.


Harte Konsequenzen: Aufbauseminar, 
 Geldstrafe und Führerscheinverlust

Weißt Du noch, wie teuer Dein Führerschein war? Auf jeden Fall zu teuer, um ihn gleich wieder zu verlieren. Bei Alkohol am Steuer hört der Spaß auf: Neben dem Verlust des Führerscheins fliegt der Fahrer eventuell noch aus seiner Kaskoversicherung und muss im Schadensfall mit umfangreichen Geldforderungen rechnen. Im schlimmsten Fall muss er mit der Schuld klarkommen, jemanden verletzt oder gar getötet zu haben oder zahlt mit dem eigenen Leben oder der Gesundheit.

Strafen und 
 Versicherungsfolgen unter Alkoholeinfluss

(Punktereform ab 1. Mai 2014)

Alkohol­verbot

für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren:


  • Schwerwiegende Zuwiderhandlung, Anordnung eines Aufbauseminars, Nachschulung mit Kosten bis zu 500 Euro
  • Gleichzeitige Verlängerung der Probezeit
  • Bußgeld, im Regelfall 250 Euro
  • 1 Punkt im Verkehrszentralregister

Ab

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Promille

(Alkohol zeigt Wirkung)

Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Verursachung eines Unfalls:


  • 2 Punkte (bei Fahrverbot)
  • 3 Punkte (bei Entzug der Fahrerlaubnis)
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Ab

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Promille

(2-faches Unfallrisiko)

Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit:


  • 2 Punkte (bei Fahrverbot)
  • Bußgeld bis 3.000 Euro

Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Verursachung eines Unfalls:


  • 2 Punkte (bei Fahrverbot)
  • 3 Punkte (bei Entzug der Fahrerlaubnis)
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Ab

0

Promille

(10-faches Unfallrisiko)

Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit, bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Verursachung eines Unfalls:


  • 3 Punkte
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
  • Entzug der Fahrerlaubnis

Alkohol am Lenker

Auch auf dem Fahrrad, S-Pedelec, E-Bike und E-Scooter gelten Promillegrenzen: Entscheidend ist dabei, ob ein Zweirad ausschließlich durch den Elektroantrieb bewegt werden kann oder nicht. Muss man also gar nicht mehr in die Pedale treten, handelt es sich um ein „Kraftfahrzeug mit elektrischem Antrieb“. Dann gelten die gleichen Promillegrenzen wie im Auto. Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Verursachung eines Unfalls drohen auch auf Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder E-Scooter ab 0,3 Promille Strafen oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Welche weiteren Regeln im Einzelnen gelten, erfahrt Ihr hier:

Fahrrad und Pedelec (Fahrrad mit Unterstützung durch Elektromotor bei gleichzeitigem Treten in Pedale bis 25 km/h)

 

„Pedelecs“ oder umgangssprachlich auch „E-Bikes“ bis 25 km/h mit Elektrounterstützung sind rechtlich gesehen „Fahrräder“, da sie (bis auf eine elektrische Anfahrhilfe bis max. 6 km/h) nicht ausschließlich durch den Elektromotor angetrieben werden können. Treten in die Pedale ist also erforderlich! (kein Führerschein, keine Versicherungspflicht, keine Helmpflicht).


  • Ab 0,3 Promille: bei auffälliger Fahrweise oder Verursachung eines Unfalls liegt bereits ab 0,3 Promille eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vor; mögliche Konsequenzen: Punkte im Fahreignungsregister, Geldstrafe, im schlimmsten Fall eine Strafanzeige
  • Alkoholbedingte Fahrauffälligkeiten auf dem Fahrrad können für PKW-FahranfängerInnen und FahrerInnen unter 21 Jahren eine Verlängerung der Probezeit zur Folge haben.
  • Für Jugendliche ab 16 Jahren, die in betrunkenem Zustand auf dem Fahrrad erwischt werden, kann unter Umständen der Nachweis einer MPU beim Erwerb des PKW-Führerscheins erforderlich werden.
  • Ab 1,6 Promille: ab 1,6 Promille liegt eine „absolute Fahruntüchtigkeit“ vor. Es drohen 3 Punkte im Fahreignungsregister, eine Geldstrafe und eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – ein Verlust des PKW-Führerscheins ist möglich.

E-Bikes (die nur mit Elektroantrieb gefahren werden können ohne Treten in Pedale) oder S-Pedelecs (mit Elektrounterstützung bis 45 km/h, die bis ca. 20 km/h rein elektrisch gefahren werden können)

 

„S-Pedelecs“ mit Motorunterstützung bis 45 km/h werden rechtlich als „Kleinkrafträder“ eingestuft (Führerschein der Klasse AM, Versicherungspflicht, Helmpflicht), „E-Bikes“ mit Motorunterstützung bis 25 km/h sind rechtlich gesehen „Mofas“ (Prüfbescheinigung, Versicherungspflicht, keine Helmpflicht) und „E-Bikes“ mit Motorunterstützung bis 20 km/h sind so genannte „Leichtmofas“ (Prüfbescheinigung, Versicherungspflicht, keine Helmpflicht).


  • Für diese E-Bikes und S-Pedelecs (Foto links) gelten die gleichen Promilleregeln wie für das Auto, also auch ein Alkoholverbot für FahranfängerInnen in der Probezeit und FahrerInnen unter 21 Jahren!
  • 0,3, 0,5 bzw. 1,1 Promille können die gleichen Konsequenzen haben wie beim Führen eines Pkws: Details siehe oben!

E-Scooter (bis 20 km/h mit Elektroantrieb)

 

„E-Scooter“ sind rechtlich „Elektrokleinstfahrzeuge“ (keine Fahrerlaubnis, keine Helmpflicht, aber Versicherungspflicht).


  • Für E-Scooter gelten die gleichen Promilleregeln wie für das Auto, also auch ein Alkoholverbot für FahranfängerInnen in der Probezeit und FahrerInnen unter 21 Jahren!
  • 0,3, 0,5 bzw. 1,1 Promille können die gleichen Konsequenzen haben wie beim Führen eines Pkws: Details siehe oben!

Für verursachte Schäden
musst Du selbst aufkommen!

Hinzu kommt die so genannte „Trunkenheitsklausel“ der Allgemeinen Kfz-Versicherung. Kurz gesagt: Wer mit Alkohol am Steuer in einen Unfall verwickelt ist, fällt aus seiner Kaskoversicherung raus. Das heißt, im Zweifelsfalle musst Du jeden Schaden an Deinem Auto selbst übernehmen. Außerdem musst Du mit einer Geldforderung Deiner Haftpflichtversicherung für verursachte Schäden (an anderen Autos, an Schildern, Verkehrsinseln, Leitplanken usw.) rechnen! Im schlimmsten Fall will auch die Feuerwehr noch Geld für Ihren Einsatz.

Alkohol erhöht das Unfallrisiko – 
 auch noch am Morgen nach der Party!

Wusstest Du, dass sich durch Alkohol die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden? Vor allem Dein Reaktionsvermögen nimmt durch Alkohol sehr rasch ab. Je mehr Alkohol im Blut, desto höher ist Deine Unfallgefahr: Schon bei 0,5 Promille ist Dein Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, doppelt so hoch. Ab einem Promillewert von 0,8 steigt Dein Unfallrisiko dann rapide und exponentiell an und ist bei 1,3 Promille mit einer 15-fachen Unfallwahrscheinlichkeit sehr viel höher als bei 0,0 Promille.

Bereits ab 0,5 Promille verdoppelt sich das Unfallrisiko!

Blutalkoholkonzentration in Promille
Ab 12-facher Unfallwahrscheinlichkeit nur Zirka-Werte
Quelle: TÜV Süd, 2016

Blutalkoholkonzentration in Promille
Ab 12-facher Unfallwahrscheinlichkeit nur Zirka-Werte
Quelle: TÜV Süd, 2016

Vorsicht auch vor Restalkohol am Morgen: Pro Stunde baut Dein Körper nur etwa 0,1- 0,15 Promille im Blut ab. Die Abbaugeschwindigkeit lässt sich auch nicht beschleunigen- weder durch Schlafen, Kaffee oder eine kalte Dusche. Wegen des möglichen Restalkohols besteht deshalb auch am Morgen nach der Party ein erhöhtes Unfallrisiko!

Faustregel: Pro Stunde baut Dein Körper nur 0,1-0,15 Promille ab!

Blutalkoholkonzentration in Promille
Quelle: TÜV Süd, 2016

Blutalkoholkonzentration in Promille
Quelle: TÜV Süd, 2016